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Mortal Kombat 11 erscheint komplett ungeschnitten in Deutschland (USK 18: keine Jugendfreigabe)

Erscheint komplett ungeschnitten in Deutschland (USK 18: keine Jugendfreigabe)

© Netherrealm Studios / WB Games

Warner Bros. Interactive Entertainment und die NetherRealm Studios melden, dass Mortal Kombat 11 ohne Veränderungen gegenüber der internationalen Version die Alterskennzeichnung USK 18 (Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG) erhalten hat. An der deutschen Version wurden somit keine Änderungen an der Gewaltdarstellung vorgenommen. Damit ist Mortal Kombat 11 seit über zehn Jahren der erste Teil der Reihe, der parallel mit den internationalen Versionen und einem offiziellen Alterskennzeichen der USK in einer komplett ungeschnittenen Variante auf dem deutschen Markt erscheinen wird.

Mortal Kombat 11 wird am 23. April 2019 für PC, PlayStation 4, Switch und Xbox One erscheinen. Die Standardedition kann für 59,99 Euro auf PC und für 69,99 Euro auf Konsolen vorbestellt werden. Die Premiumedition kostet 30 Euro mehr. Sie umfasst das Grundspiel sowie das „Kombat Pack“ mit zusätzlichen Kämpfern. Alle Vorbesteller erhalten den spielbaren Charakter „Shao Kahn“. Vorbesteller auf PlayStation 4 und Xbox One erhalten bei ausgewählten Einzelhändlern außerdem Zugang zur Beta, die vom 28. März bis zum 31. März 2019 für diesen Plattformen erhältlich sein wird.

Eine kurze Geschichte der Videospiele

Die Geschichte der Videospiele beginnt bereits in den späten 1940er Jahren mit wissenschaftlichen Tüfteleien. Die erste bekannte von ihnen war “OXO”, ein Tic-Tac-Toe-Spiel, in dem man gegen den Computer antrat.

  1. AkaSuzaku hat geschrieben: 11.03.2019 13:18
    Scorplian190 hat geschrieben: 11.03.2019 10:23Was schon echt lächerlich ist, wenn man bedenkt, dass Senran Kagura nichtmal volle Nacktheit zeigt.
    Ich glaube es ging mehr darum, dass da Minderjährige in dieser Form dargestellt werden, was eigentlich ein rotes Tuch für die USK ist.
    Aber ich will sie jetzt auch nicht zu sehr verteidigen. Letztendlich bleibt eine gewisse Willkür vorhanden, was sicher v.a. mit den vielen unterschiedlichen Testern zu tun hat und wie so vor dem Gremium, was letztendlich entscheidet dann für (oder gegen) das Spiel argumentieren.
    Der Punkt mit der Minderjährigkeit ist natürlich verständlich. Macht es aber wieder dann abstrus, wenn eben Gewalt an Minderjährigen weniger kritisch betrachtet wird.
    Außerdem, wenn das immer die genaue Grenze wäre, gäbe es auch kein Problem mehr. Aber leider wird dies auch ohne Wimperzucken bei erwachsenen Charakteren viel zu kritsch gehandhabt.
    Das ist ein Ball-Spiel zwischen den Argumenten "wenn es um Gewalt geht: Es ist ja nicht echt" und "bei allem anderen: Nein! das ist illegal".
    Das ist allgemein ein dünnes Eis bzw. ein schwieriges Thema, aber gerade Beispiele wie Senran Kagura bringen einem doch bei (mal ganz radikal betrachtet):
    Begrapschen ist schlimmer als in die fresse Schlagen oder abstechen...
    :|

  2. Scorplian190 hat geschrieben: 11.03.2019 10:23Was schon echt lächerlich ist, wenn man bedenkt, dass Senran Kagura nichtmal volle Nacktheit zeigt.
    Ich glaube es ging mehr darum, dass da Minderjährige in dieser Form dargestellt werden, was eigentlich ein rotes Tuch für die USK ist.
    Aber ich will sie jetzt auch nicht zu sehr verteidigen. Letztendlich bleibt eine gewisse Willkür vorhanden, was sicher v.a. mit den vielen unterschiedlichen Testern zu tun hat und wie so vor dem Gremium, was letztendlich entscheidet dann für (oder gegen) das Spiel argumentieren.

  3. AkaSuzaku hat geschrieben: 07.03.2019 23:32
    Scorplian190 hat geschrieben: 07.03.2019 16:45
    Hühnermensch hat geschrieben: 07.03.2019 15:11 Aber weeeeehe, das Spiel beinhaltet Anime-Girls, die ihren kleinen Zeh entblößen. Instant indiziert.
    Ist mir auch ein Rätsel...
    Und was ist dann z.B. Senran Kagura: Peach Beach Splash, was Hamu-Sumo netterweise erwähnt?
    Er sagt ja, dass es beinahe keine Freigabe erhalten hätte.
    Was schon echt lächerlich ist, wenn man bedenkt, dass Senran Kagura nichtmal volle Nacktheit zeigt.

  4. Efraim Långstrump hat geschrieben: 08.03.2019 13:56
    Show
    1Herjer hat geschrieben: 08.03.2019 13:24
    Die Vorgehensweise ist mir bewußt, daher kürze ich auf obiges ab.
    Welche Spiele sind das aktuell noch, wenn ich fragen darf? Mittlerweile bekommt fast alles das schöne, große und bunte Siegel auf die Hülle gedruckt.
    Selbst wenn es indiziert oder beschlagnahmt wird > im Internet wird einem geholfen. Wer so in der Materie drin ist, weiß auch wo er sich die Spiele anderweitig besorgen kann.
    Den 0815-Zocker interessiert das nämlich nicht die Bohne.
    Grüße
    Du wechselst das Thema. Es ging nicht um Wege diesen Mist zu umgehen, von denen es glücklicherweise viele gibt, sondern um die Schwachsinnigkeit des ganzen Indizierungs-/Beschlagnahmungsprozesses.
    Hier hast Du einen Link mit der Liste für die ganzen indizierten Titel.
    https://www.schnittberichte.com/svds.ph ... &Kat=Games
    Da ist noch einiges an aktuellen Titeln zu finden.
    Die Beschlagnahmungsliste kannst Du dir sparen. Da ist eigentlich nur noch Zeug mit dem bösen Hakenkreuz drauf. Wolfenstein und co.
    Aber wie gesagt da fehlen auch einige Kandidaten, die es gar nicht offiziell auf den deutschen Markt geschafft haben und damit "unter dem Radar fliegen".
    MfG
    Ich habe das Thema, nach meinem dafürhalten, nicht gewechselt, sondern weitergeführt.
    Nach grobem überfliegen der Liste, sehe ich da kaum bis keine aktuellen Titel. Was man sieht, dass mit den Jahren die Indizierung und Beschlagnahmung signifikant zurückgegangen ist.
    Daher sehe ich es als weitaus unkritischer als Du.
    Die Spiele, die gar nicht erst zur Prüfung vorgelegt werden sind, auch wieder nach meinem dafürhalten, eh "Nischentitel", deren Publikum spieleaffin ist und sich diese anderswo besorgt.
    Wobei das mit "gar nicht erst zur Prüfung vorlegen" auch so ist als würde man sich aufregen dass man den Job nicht bekommen hätte für den man sich noch nicht mal beworben hätte.

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