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Spielkultur: Chinesische Gesetzesänderung verbietet Spielthemen wie Blut, Leichen, Mahjong oder die Kaiserzeit

Chinesische Gesetzesänderung verbietet Spielthemen wie Blut, Leichen, Mahjong oder die Kaiserzeit

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Die Volksrepublik China besitzt laut Techcrunch.com zwar den größten Spielemarkt der Welt – dieser werde allerdings momentan von einer Gesetzesänderung ausgebremst: Nachdem sich in den vergangenen Monaten Anträge für die dort wichtige staatliche Zulassung neuer Titel gestaut hätten, sei dieser Prozess am 22. April zwar endlich wieder regulär aufgenommen worden. Eine Regeländerung der frisch gegründeten „State Administration of Press and Publication“ verbiete in neuen Titeln aber Merkmale oder Genres wie Blut, Leichen, Mahjong oder historische Harems-Dramas im Kaiserreich.

Rotes Blut sei schon vorher Tabu gewesen, neuerdings gelte das auch für die gängige grüne (oder andersfarbige) Umfärbung des Lebenssafts. Ebenfalls ein Ausschlusskriterium bei der Zulassung neuer Spiele seien Leichen. Des Weiteren wurde auch das sehr beliebte Genre der Poker- und Mahjong-Titel verboten, weil befürchtet wird, dass sie die Akzeptanz illegaler Glücksspiele fördern könnten. 2017 seien noch 37% der zugelassenen Titel Vertreter dieser zwei Genres gewesen, so das Magazin unter Bezugnahme auf Analyst Niko Partners.

Ebenfalls verboten seien neuerdings frische Titel, die vom Kaisserreich China inspiriert wurden. Dazu zählt der „Gongdou“-Bereich, der sich um Intrigenspiele in Harems drehe. Darin versuchen weibliche Spielfiguren, im Palast die Gunst des Herrschers zu gewinnen. Das Interesse daran werde in der chinesischen Gesellschaft momentan auch durch Produktionen von Streamingdiensten wie Netflix oder iQiyi angefeuert, so Daniel Ahmad von Niko Partners. Die Behörden befürchteten alerdings, dass sie „obszöne inhalte und das Risiko politischer Metaphern“ enthielten.

Die neuen Regeln träfen vor allem kleinere Publisher hart, so Ahmads Einschätzung, da größere Firmen die entsprechenden Ressourcen dazu besäßen, sich mit Patches immer wieder schnell auf geänderte Regeln einzustellen. Einige kleinere Firmen dagegen hätten bereits den „Approval Freeze“ im vergangenen Jahr nicht überlebt. Branchen-Riesen wie Tencent dagegen hätten teils schon proaktiv Probleme erkannt und gebannt. So seien etwa ihre Spiele für minderjährige Nutzer mit einem „Anti-Abhängigkeits-System“ ausgestattet worden, welches sich später zur industrieweiten Norm entwickelt hätte. Ein namentlich nicht genannter Marketing-Manager eines großen Poker- und Majongspiel-Hestellers äußert sich gelassen gegenüber Techcrunch: „Uns wird es nicht betreffen, da wir früh im Markt präsent waren und eine große Anzahl an Lizenzen angehäuft haben“.

Eine kurze Geschichte der Videospiele

Die Geschichte der Videospiele beginnt bereits in den späten 1940er Jahren mit wissenschaftlichen Tüfteleien. Die erste bekannte von ihnen war “OXO”, ein Tic-Tac-Toe-Spiel, in dem man gegen den Computer antrat.

  1. DEMDEM hat geschrieben: 11.05.2019 19:30 Warum Wulgaru nun versucht zu relativieren, erschließt sich mir auch nicht.
    Warum er das vollkommene Verbot von Spielen und die Intention dahinter in China mit der Situation in Deutschland in Relation setzt? Das ist einfach: Um die Unterschiede aufzuzeigen. Bei dir klingt das so, als wäre daran etwas falsch.

  2. DEMDEM hat geschrieben: 11.05.2019 19:30
    Sarkasmus hat geschrieben: 11.05.2019 19:17
    Der Herr Bär meinte aber die wären Verboten und da er sich sehr unklar ausgedrückt hat, gehe ich davon aus das er den Besitz meint. Nur ist der Besitzt von beschlagnahmten Videospiele wie auch Filmen, nicht strafbar und somit auch nicht verboten.
    Ausnahme ist wie schon gesagt wurden, Pornografie mit Minderjährigen. Da ist der Besitz verboten.
    Es ist aber verboten es zu kaufen oder weiter zu verkaufen, was es faktisch unmöglich macht sich nicht strafbar zu machen um beschlagnahmtes Material zu konsumieren. Du hängst dich zu sehr an Wortklauberei auf.
    Fakt ist, Deutschland ist bezüglich Medien nicht gerade zimperlich. Warum Wulgaru nun versucht zu relativieren, erschließt sich mir auch nicht. Alleine der Kritik-Beitrag zur BPjM auf Wikipedia spricht doch schon Bände. Sowohl BPjM als auch die USK gehören einfach abgeschafft. Was gut und ausreichend für Deutschlands Nachbarn wie Österreich, Dänemark und den Niederlanden ist, sollte auch gut und ausreichend für Deutschland sein.
    Falsch, du darfst es kaufen nur nicht weiterverkaufen. Wenn du beschlagnahmte Medien im Ausland kaufst, machst du dich als Käufer nicht strafbar. So wird es ja auch mit Hakenkreuzflaggen und Co gehandhabt.

  3. Sarkasmus hat geschrieben: 11.05.2019 19:17
    Der Herr Bär meinte aber die wären Verboten und da er sich sehr unklar ausgedrückt hat, gehe ich davon aus das er den Besitz meint. Nur ist der Besitzt von beschlagnahmten Videospiele wie auch Filmen, nicht strafbar und somit auch nicht verboten.
    Ausnahme ist wie schon gesagt wurden, Pornografie mit Minderjährigen. Da ist der Besitz verboten.
    Es ist aber verboten es zu kaufen oder weiter zu verkaufen, was es faktisch unmöglich macht sich nicht strafbar zu machen um beschlagnahmtes Material zu konsumieren. Du hängst dich zu sehr an Wortklauberei auf.
    Fakt ist, Deutschland ist bezüglich Medien nicht gerade zimperlich. Warum Wulgaru nun versucht zu relativieren, erschließt sich mir auch nicht. Alleine der Kritik-Beitrag zur BPjM auf Wikipedia spricht doch schon Bände. Sowohl BPjM als auch die USK gehören einfach abgeschafft. Was gut und ausreichend für Deutschlands Nachbarn wie Österreich, Dänemark und den Niederlanden ist, sollte auch gut und ausreichend für Deutschland sein.

  4. Doc Angelo hat geschrieben: 11.05.2019 18:01
    Sarkasmus hat geschrieben: 11.05.2019 17:42 Hä? Ich kann meine ganze Wohnung mit Hakenkreuzen tapezieren und solange das nicht durchs Fenster, für die Öffentlichkeit, sichtbar ist, kann Vater Staat einfach mal gar nichts.
    Gemeint waren Videospiele mit Hakenkreuzen. :mrgreen:
    Auch deren Konsum ist nicht verboten, deswegen war bin ich ja Verwundert von welchen Verbotenen Filmen und Videospielen der Eingangs Post schwaffelt.
    Ich könnte 24/7 den KZ Simulator Spielen und kein deutsches Gericht kann mich dafür bestrafen.

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