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Coin Master in der Kritik: Glückspiel, simuliertes Glücksspiel, Jugendschutzlücke und Jan Böhmermann

Coin Master: Simuliertes Glücksspiel, Jugendschutzlücke, Glücksspielverleitung und Jan Böhmermann

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Das beim jüngeren Publikum enorm beliebte Mobile-Spiel Coin Master (für Android und iOS) steht nach der jüngsten Ausgabe der TV-Sendung „Neo Magazin Royale“ heftig in der Kritik. Gleiches gilt auch für Spiele mit einem ähnlichen Ansatz, der als „simuliertes Glücksspiel“ bezeichnet wird.

Satiriker und Moderator Jan Böhmermann geht in dem Beitrag auf die Monetarisierung und die Vermarktungsstrategie des Spiels ein. Die in dem „Abenteuer-/Gelegenheitsspiel“ vorhandenen Glücksspiel-Elemente werden hervorgehoben. So werden digitale Münzen, die zum Spielen und zum Ausbau der eigenen Siedlung erforderlich sind, mit einem einarmigen Banditen (Slot Machine) verteilt, also mit der virtuellen Umsetzung eines echten Glücksspielgeräts. Allerdings lässt sich der „Spielautomat“ nur zeitbegrenzt kostenlos drehen (fünfmal pro Stunde). Weitere Versuche kosten Geld, die mit massiven Spar-Angeboten beworben werden.

Auszug aus der offiziellen Spielbeschreibung: „Hast du das Zeug zum nächsten Coin Master? Reise durch die Zeit, entdecke magische Ländereien und werde zum größten Piraten, Hippie, König, Krieger oder WIKINGER von allen! Dreh das Glücksrad! Dreh das Rad und erhalte mehr Angriffszeit, Beute, Schilde oder Überfälle. Erbeute Münzen und Goldsäcke, um immer stärkere Dörfer zu bauen und im Level aufzusteigen. Gewinne Schilde, um dein Dorf vor angreifenden Wikingern zu schützen. Schnapp dir die meiste Beute, mach dein Dorf zum stärksten Dorf von allen und werde zum Coin Master!“

Die App gibt es schon seit mehreren Jahren, aber erst seitdem die Entwickler verstärkt auf Werbung mit Prominenten und Influencern wie Dieter Bohlen, Simon Desue, Bibi oder Pietro Lombardi setzten, wuchs die Popularität des Spiels bei Minderjährigen immens. Sowohl das farbenfrohe Grafikdesign von Coin Master als auch die Werbespots zielen klar auf das jüngere Publikum ab. Böhmermann zitiert mehrfach Dr. Tobias Hayer, einen Glücksspielsuchtforscher an der Universität Bremen. Der Wissenschaftler erklärte den Unterschied zwischen echtem Glücksspiel und simuliertem Glücksspiel und hob hervor, dass simuliertes Glücksspiel im Gegensatz zu echtem Glücksspiel nicht im Jugendschutzgesetz erwähnt ist.

Hayer wird so zitiert: „Echtes Glücksspiel zeichnet sich durch drei Merkmale aus: Geldeinsatz, Geldgewinnmöglichkeit und ein Spielausgang, der auf Zufall basiert. Bei Coin Master handelt es sich um eine Art simuliertes Glücksspiel. Hier fehlt mindestens eine dieser Eigenschaften. Beispielsweise wird nur um Punkte gespielt oder der Spielablauf wird durch Algorithmen gesteuert. Da so die in Deutschland geltenden Kriterien von echtem Glücksspiel nicht erfüllt werden, sind diese für Kinder und Jugendliche nicht verboten.“

Eine ähnliche Unterscheidung zwischen Glücksspiel und simuliertem Glücksspiel findet man ebenso bei der USK (Unterhaltssoftware Selbstkontrolle). Auszug: „Auch wenn bei diesen Fällen echtes Glücksspiel ausgeschlossen werden kann, ist zu beobachten, dass sich in den letzten Jahren gerade im Games-Bereich neue Systeme und Spielmechaniken etabliert haben, die zumindest glücksspielartige Assoziationen und bei Kritikern die Befürchtung einer möglichen entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung auf sehr junge Gamer*innen hervorrufen. Eine abschließende rechtliche Bewertung solcher Mechaniken liegt jedoch bislang nicht vor.“

Es wird weiter erklärt, dass Spiele mit simulierten Glücksspiel-Elemente durchaus gefährlich für Kinder/Jugendliche sein können, da sie an reale Glücksspiele gewöhnt werden. „In letzter Konsequenz schürt dies den Wunsche auch mal um echtes Geld zu ‚zocken‘. Junge Spieler sind dafür besonders anfällig“, schrieb Dr. Tobias Hayer. Neben Normalisierungstendenzen (Gewöhnung und Senkung der Hemmschwelle) werden oft überhöhte oder unrealistische Gewinnquoten angenommen. Simuliertes Glücksspiel reiht sich somit in die Geschichte rund um „Überraschungsmechaniken“ und Lootboxen ein (wir berichteten).

Böhmermann stellte in der Sendung auch die Investoren vor, die in Moon Active (Entwickler von Coin Master) investieren. Das vorgestellte Trio weist einen direkten Bezug zur realen Glücksspielindustrie auf. Sie scheinen auf Kinder und Jugendliche als Zielgruppe abzuzielen, um sie mit simuliertem Glücksspiel für echtes Glücksspiel zu sensibilisieren – das Vorgehen ist aufgrund der Lücke im Jugendschutzgesetzt legal.

Coin Master ist übrigens das einzige Spiel von Moon Active. Aber es gibt zahlreiche andere Titel in den Stores, die ähnlich funktionieren. Die Altersfreigabe von Coin Master ist in der Zwischenzeit im App Store und bei Google Play auf „ab 16 Jahren“ oder „ab 17 Jahren“ angehoben worden. Vorher wurde das Spiel ohne Altersbegrenzung angeboten.
 

Außerdem hatte Böhmermann dazu aufgerufen, die App bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu melden und generell einen Antrag auf die Indizierung von simulierten Glücksspiel-Apps zu stellen. Die BPjM reagierte bereits in einer Stellungnahme und stellte die Zuständigkeiten klar.

Das Statement im Originalwortlaut: „In der Sendung des NEO MAGAZIN ROYALE vom 10. Oktober 2019 befasste sich Jan Böhmermann mit der Spiele App ‚Coin Master‘ und wies auf mögliche Gefährdungen für Kindern durch simuliertes Glücksspiel hin. Aufgrund eines Hinweises auf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist im Nachgang zu der Sendung eine Vielzahl an Anträgen bzw. Anregungen zur Indizierung des Spiels bei der BPjM eingegangen.  

Die Bundesprüfstelle nimmt auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes Träger- oder Telemedien auf Antrag oder Anregung einer hierzu berechtigten Stelle in die Liste der jugendgefährdenden Medien auf (Indizierung), wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.

Der Einsatz von Loot-Boxen in Videospielen und Glücksspielsimulationen werden im Kontext Glücksspiel, Begünstigung von Mediensuchtverhalten und Kostenfallen im Internet diskutiert.

Im Unterschied zur traditionellen Spruchpraxis der BPjM gehen hierbei jedoch die Risiken für Kinder und Jugendliche nicht primär vom eigentlichen Inhalt des Spiels aus, sondern von der besonderen Spielanlage.

Über die Jugendgefährdung entscheiden pluralistisch besetzte Gremien in einem gerichtsähnlichen Verfahren. In Indizierungsverfahren zu Internetseiten wird in Vorbereitung der Sitzung eine Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingeholt, welche bei der Beurteilung maßgeblich zu berücksichtigen ist. Die KJM führt die Aufsicht über den Jugendschutz im Internet und geht gegen die in Deutschland ansässigen Anbieter vor, wenn sie gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen.“

  1. SethSteiner hat geschrieben: 16.10.2019 16:51 Nein Standpunkt ist nicht sozialwissenschaftliche unhaltbar.
    Doch, das ist er. Der Glaube, dass sich alles durch Erziehung und Aufklärung von selbst reguliert, ist ein Wunschdenken deinerseits. Erstens hat nicht jedes Kind verantwortungsvolle Erziehungsberechtigte die diesen Auftrag wahrnehmen können und zweitens kann und sollte man als Eltern nicht alles kontrollieren und überwachen. Auch deine Forderung, dass für Regulierungen und Erziehung ausschließlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich sein sollten, ist weder Praxisbezogen, noch geht sie Konform mit unserem Gesetz, dass den Erziehungsauftrag eben nicht nur bei den Eltern vorsieht. Eine weitere These die du aufgestellt hast und die in meinen Augen wackelt, sind deine Vorbehalte gegenüber staatlicher Regulierungen und deiner Behauptung, dass wenn man Einschränkungen in einem Bereich hinnimmt, man zwangsläufig auch mit der Beschneidung der Freiheit in anderen Bereichen rechnen müsste. Das ist Populismus pur. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. In meinen Augen muss da jedes Thema neu geprüft werden, ohne eine generelle Angst vor Überwachung zu schüren, so wie du das machst.
    SethSteiner hat geschrieben: 16.10.2019 16:51 Ich mein bitte, ich habe mehrfach verschiedene Aspekte erwähnt die gerade für Verbote wichtig sind und weder du noch sonst wer war in der Lage überhaupt die Ausgangsbehauptungen zu belegen.
    Ich habe meine Bedenken geäußert, dass diese App Kindern Frei zur Verfügung steht und das obwohl viele Mechanismen an Glücksspiel erinnert, was für Minderjährige in Deutschland verboten ist. Das ist eine Tatsachenfeststellung, die keine weiteren Beweise schuldig ist. Man könnte vermuten, dass die Bewerbung und Aufmachung speziell für Kinder zugeschnittenen ist, das hast du vehement abgestritten, ohne selber Beweise für deine Behauptung zu haben. Niemand hat dir dabei widersprochen, dass es das zu prüfen gilt.
    SethSteiner hat geschrieben: 16.10.2019...

  2. Nein Standpunkt ist nicht sozialwissenschaftliche unhaltbar. Ich mein bitte, ich habe mehrfach verschiedene Aspekte erwähnt die gerade für Verbote wichtig sind und weder du noch sonst wer war in der Lage überhaupt die Ausgangsbehauptungen zu belegen. Von diffamieren kann da keine Rede sein, du könntest dir ja die Arbeit machen tatsächliche Argumente zu finden, Fakten, Zahlen, Daten, Studien und Untersuchungen, auf die dein Standpunkt beruht. Tust du aber nicht. Und dann jemand anderem Irrationalität unterstellen? o_O Mkay.
    Benstor braucht sich übrigens nicht wundern, dass er keine Antworten kriegt, da ich ihn für seine Provokationen auf die Ignoreliste gepackt habe. ThisIsFus Frage habe ich nicht gesehen aber auch hier, völlig anderes Thema. Es geht hier nicht um Drogen ABER zum Thema Sucht habe ich einiges gesagt. Wenn das allerdings ignoriert wird, ist das nicht meine Schuld, ich muss mich nicht ständig wiederholen, weil man eigentlich nur liest was man lesen will und den Rest ausblendet und dann eben auch gern persönlich wird. Na ja nicht nur mir gegenüber, auch Konsumenten werden ja hier beleidigt, Stichwort "entwicklungsgestört".
    Macht da ruhig ohne mich weiter.

  3. benstor214 hat geschrieben: 15.10.2019 15:57
    ThisIsFu hat geschrieben: 15.10.2019 11:49
    Spoiler
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    SethSteiner hat geschrieben: 14.10.2019 20:16 Wir hatten das Thema schon mit den Kindern. Ich stimme dem nicht zu. Ich halte es für fatal, leichtsinnig und gefährlich Minderjährige von Glücksspiel auszuschließen, da das zwei Sachen zur Folge hat. Entweder sie machen gar keine Erfahrungen und sind völlig unaufgeklärt, womit sie spätestens Erwachsene Freiwild sind oder aber sie machen Erfahrungen aber sind bei diesen in keinster Weise geschützt. Sinnvoller ist eben nicht Minderjährigen zu missbrauchen, um seine eigenen Moralvorstellungen durchzusetzen, sondern alle Konsumenten durch Regulierungsmaßnahmen gleichermaßen zu schützen und gleichzeitig verschiedene Aufklärungsmöglichkeiten zu subventionieren. Und wenn sich herausstellt, dass verschiedene Maßnahmen nicht wirken, kann man wiederum schauen wie ein nächster Schritt wie ein Verbot umzusetzen ist. Auf diese Weise erreicht man, alle zu schützen und zu stärken.
    Aber findest du denn wirklich nicht, dass es Dinge gibt, bei denen es sinnvoll ist, dass Minderjährige besonders geschützt werden, indem man sie ausschließt? Was hältst du z.B. davon, dass Zigarettenwerbung teilweise verboten wurde und dass man Zigaretten erst ab 18 erwerben darf? Gleiche Frage bei z.B. Alkohol oder Pornografie?
    Spoiler
    Show
    Ich würde dir vollkommen zustimmen, dass das Problem damit nich beseitig ist und man sich um allgemeine Mechanismen kümmern sollte, die allen helfen, egal welchen Alters. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass Glücksspiel einer der Fälle ist, die besonderen Jugendschutz rechtfertigen und so wie Kinder sich keinen Online Poker Account erstellen dürften, sollten sie das auch nicht bei offensichtlichen Glücksspielsimulationen wie Coin Master.
    Ist Glücksspiel für dich eine Ausnahme oder geht dir der Jugendschutz bei z.B. Tabak auch schon zu weit?
    *Grillenzirpen*
    Eine ähnlich gelagerte Frage habe ich ihm auch schon...

  4. douggy hat geschrieben: 15.10.2019 14:46
    Arkatrex hat geschrieben: 15.10.2019 08:31 Gerade die Notwendigkeit das beide Elternteile arbeiten müssen statt sich vernünftig um die Erziehung kümmern zu können, finde ich auch fatal.
    Und wenn beide arbeiten, kommt keine vernünftige Erziehung zustande?
    Wenn nur einer arbeiten müsste, würde sich das nicht positiv auf die Erziehung auswirken?
    Netter Versuch.

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