Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) hat zehn Computer- und Videospiele untersucht, in denen Lootboxen (Beutekisten) enthalten sind. In der Studie ging es vor allem darum, ob eine Verbindung zwischen den Lootboxen und der Entwicklung einer Sucht (Glücksspielsucht) besteht. Die Studie kann hier aufgerufen werden; auch in englischer Sprache.
Vier dieser Spiele mit Lootboxen verstoßen demnach gegen das niederländische Glücksspielgesetz. Betroffen sind DOTA 2, FIFA 18, PlayerUnknown’s Battlegrounds und Rocket League. Die Glücksspielbehörde fordert die Entwickler/Publisher auf, die suchtsensitiven Elemente („Fast-Profit-Effekte“, visuelle Effekte sowie die Möglichkeit, Beute-Boxen in schneller Folge zu öffnen usw.) aus den Spielen zu entfernen und Maßnahmen zu ergreifen, um gefährdete Gruppen auszuschließen (zum Beispiel Minderjährige). Bis zum 20. Juni haben die Entwickler Zeit, ihre Spiele an die niederländischen Vorgaben anzupassen.
Abgesehen davon, dass der Zufall den Inhalt dieser Beutekisten bestimmt, stieß der Glücksspielbehörde bei den vier besagten Titeln besonders negativ auf, dass die „Beute“ außerhalb des Spiels gehandelt werden könne und somit ein wirtschaftlicher Wert damit verbunden sei. Es ist verboten, diese Art von Glücksspiel ohne Lizenz in den Niederlanden anzubieten.
Insofern ändert es nichts daran, dass es wahrscheinlicher ist, dass der der 200€ reinschmeißt auch mal gewinnen wird. Das schließt nicht aus, dass der Glückspilz der nurmal 2€ reinwirft auch tatsächlich gewinnen könnte.
Du vergleichst hier Spielwiederholungen, wie es bei der Slotmachine ist, mit der Höhe des Einsatzes, der bei der Slotmachine nunmal fix ist und beim Poker nicht (maximal gedeckelt, wenn man nicht NoLimit spielt).
Und ja, beim Poker ist das eigene Können AUCH entscheidend, aber NUR das eigene Können reicht eben auch nicht, weil halt doch ein Restzufallsfaktor vorhanden ist.
...Da geht es um einen konkreten Fall, bei dem die Richter im nachhinein festellten, dass das von der Klägerin geplante Turnier ILLEGALERWEISE Verboten wurde, da es sich nicht um Glücksspiel im Rechtssinne handelte.
Es war also dort defacto der Fall, der von mir zitierte Auszug war Teil (bzw. die Essenz) der Urteilsbegründung und kein "Schwachsinn".
Und NEIN das gilt nicht für "Slotmachines", denn hier kann "beliebig oft" Geld nachgeworfen werden und der Einsatz steht in einem Zusammenhang mit der Gewinnchance. www.nds-voris.de/jportal/portal/t/qux/p ... focuspoint
Und das ist bei einem Pokerturnier nicht zwingend der Fall.
... mir gings ja auch nur darum, dass man nicht mit dem Wort "Glücksspiel" um sich werfen sollte, ohne zu definieren wie es gemeint ist. Nur um sich anschließend zu echauffieren, dass es folglich zu Missverständnissen in der Diskussion kommt.
Denn Poker ist ein Glücksspiel.. aber eben nicht zwingend im rechtlichen Sinne.
Dann ist es ein Rätselspiel.