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Wolfenstein (Shooter) – Wolfenstein

Einer der großen Lieblinge aller deutschen Jugendschützer ist wieder da: Wolfenstein. Dieses Mal kein »Return to« im Namen, sondern einfach eine höchst pragmatische Rückkehr zu den Wurzeln der Reihe. Bedeutet das in Käfigen hängende Skelette, Mecha-Hitler und wankelmütige Vierecks-Räume voller Glitzerbeute? Nicht ganz, aber das Ergebnis ist auch so überraschend ansprechend.

© Raven Software / Endrant Studios / Activision

Pro & Kontra

Gefällt mir

  • unkomplizierte Shooter-Action
  • ansehnliche Grafik
  • exzellenter Soundtrack
  • kernige Soundeffekte
  • ordentlicher Umfang
  • verspieltes Waffenarsenal
  • abwechslungsreiches Leveldesign
  • unterhaltsame Sprachausgabe in der englischen Version
  • gut inszenierte Renderfilme
  • beeindruckender Veil-Effekt

Gefällt mir nicht

  • simple Spielmechanik
  • zu mächtiger Schleier
  • verbuggter, unaufregender Mehrspielermodus
  • hohle Story
  • dumpfe Gegner
  • KI
  • kein freies Speichern möglich
  • teilweise sehr niedrig aufgelöste Texturen
  • ausschließlich deutsche Sprachausgabe in der PC
  • Fassung
  1. Korrekt. Es geht ausschließlich um die öffentliche Zurschaustellung - der Besitz ist nicht strafbar. Das "vorrätig halten" nach Ziffer bezieht sich auch ausdrücklich nur auf den Besitz mit dem Vorsatz der Zurschaustellung.

  2. Scorcher24 hat geschrieben:
    revenga16 hat geschrieben:Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
    Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!
    Ich hoffe mal dass die ganzen Leute die hier mit Ihrer englischen Version prahlen nicht in DE wohnen^^. Der Besitz ist hier nämlich strafbar.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
    § 86a
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
    Nur mal so als Info :D.
    rya.
    Vielleicht versteh ich es falsch oder habe mich verlesen, kann aber nirgends erkennen, dass die Haltung des Spiels verboten ist. Soweit ich weiß ist lediglich der Handel oder die Propaganda an solchen Spielen strafbar, nicht aber der Besitz.

  3. revenga16 hat geschrieben:Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
    Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!
    Ich hoffe mal dass die ganzen Leute die hier mit Ihrer englischen Version prahlen nicht in DE wohnen^^. Der Besitz ist hier nämlich strafbar.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
    § 86a
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
    Nur mal so als Info :D.
    rya.

  4. Ich habe das Spiel zwar auf englisch, aber trotzdem denke ich nicht , dass die deutsche Version so schlecht sein kann ,dass es diese Wertung verdient.
    Das Spiel ist vielleicht kein Oberknüller aber es macht sau spass!!!

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