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Bundesratsinitiative zur Identifizierungspflicht von Nutzer von Spieleplattformen

Am vergangenen Freitag ist im Bundesrat der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung der Identifizierbarkeit im Internet für eine effektivere Bekämpfung und
Verfolgung von Hasskriminalität“ diskutiert worden

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Eine kurze Geschichte der Videospiele

Die Geschichte der Videospiele beginnt bereits in den späten 1940er Jahren mit wissenschaftlichen Tüfteleien.Die erste bekannte von ihnen war “OXO”, ein Tic-Tac-Toe-Spiel, in dem man gegen den Computer antrat.

Die von den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern erarbeiteten Änderungsvorschläge sehen eine Erweiterung des bisherigen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von „sozialen Medien“ wie Twitter und Facebook auf „Spieleplattformen“ wie Twitch, Discord und Steam vor.

Ziel der Initiative ist es, dass die Nutzer entsprechender Dienste einfacher und eindeutig identifiziert werden können. Hierzu sollen Nutzerdaten (Vor- und Nachname sowie Adresse) von den Betreibern festgestellt, wirksam überprüft und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung gespeichert werden. Diese Daten sollen nicht öffentlich angezeigt werden, sondern nur den Betreibern der Spieleplattform vorliegen, welche die Daten auf Nachfrage z.B. von Ermittlungsbehören weitergeben. Die Identifikation der Person soll per amtlichen Ausweis, elektronischem Identitätsnachweis oder einem anerkannten elektronischen Identifizierungssystem durch den Betreiber der Plattform erfolgen, wodurch laut Heise.de Jugendliche unter 16 Jahren keinen Zugang mehr zu Spiele-Netzwerken und Gaming-Plattformen erhalten werden, da Jugendliche in Deutschland meistens erst ab 16 Jahren einen Personalausweis haben. Allem Anschein nach sind nur Plattformen betroffen, die mehr als zwei Millionen Nutzer haben. Auf die mögliche VPN-Problematik geht Heise.de ebenfalls ein.

„Derzeit schafft die Polizei es nicht immer, die Person hinter einem Nutzernamen zu identifizieren. Im Jahr 2019 wurden in Niedersachsen insgesamt 20 Ermittlungsverfahren gegen Hasskriminalität im Internet eingestellt, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte“, teilte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums gegenüber netzpolitik.org mit. Anlass für die angestrebte Gesetzesänderung dürfte das rechtsextreme Attentat von Halle (Oktober 2019) sein, da der Täter seinen Anschlag live auf Twitch übertrug.

In dem netzpolitik-Artikel heißt es weiter: „Alle Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzer:innen im Inland würden verpflichtet, Angaben zu Name, Geburtsdatum und Anschrift innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen. Sollten sie dem nicht nachkommen, würde ihnen ein erhebliches Bußgeld drohen. Die Zwei-Millionen-Marke überschreiten derzeit etwa Twitter, Facebook und TikTok. Bei den Spiele- und Videoplattformen liegen keine bestätigten Zahlen zu Nutzer:innen in Deutschland vor, die Videoplattform Twitch und die Vertriebsplattform Steam gehören jedoch zu den größten Anbietern.“

Der Entwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wurde vom Bundesrat aber nicht direkt in den Bundestag eingebracht, sondern an den Rechtsausschuss, den Innenausschuss und den Wirtschaftsausschuss zur Erarbeitung einer Empfehlung überwiesen. Über diese Empfehlung soll im Bundesrat in Zukunft erneut beraten werden.

Auszug aus dem Gesetzesantrag: „Durch eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und Einführung einer Verpflichtung der Anbieter sozialer Netzwerke und der Anbieter von Spieleplattformen, von den Nutzern bei der Registrierung Namen und Anschrift sowie deren Geburtsdatum zu erheben, wird die Identifizierbarkeit von Täterinnen und Tätern erleichtert und so eine Strafverfolgung vereinfacht. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, von welchem bisher nur Anbieter sozialer Netzwerke erfasst sind, auch auf Anbieter von Spieleplattformen, wird eine umfassendere Möglichkeit zur Bekämpfung der Hasskriminalität geschaffen, da so an verschiedenen Orten im Internet gegen die Täterinnen und Täter vorgegangen werden kann.“

Die Begründung lautet folgendermaßen: „Auch bei der Nutzung von Spieleplattformen kommt es vermehrt zu Hasskriminalität, etwa bei der Nutzung der Messenger-Funktionen. Daher müssen Meldungen nach § 2 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) bzw. Löschungen von rechtswidrigen Inhalten auch durch Anbieter von Spieleplattformen durchgeführt werden und nicht, wie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz bislang vorgesehen, nur von Anbietern sozialer Medien. Diese Gesetzeslücke sollte insbesondere vor dem Hintergrund der rasant steigenden Beliebtheit der Spieleplattformen daher umgehend geschlossen werden.“